Es gab 1996 zwei wesentliche Überlegungen, die zur Errichtung der Gemeinschaftsstiftung Arbeiterwohlfahrt Essen führten:
Zum einen erkannte man, dass bei immer weiter sinkenden Zuschüssen und Zuwendungen durch die öffentliche Hand eine kontinuierliche Unterstützung gemeinnütziger und mildtätiger Arbeit gesichert werden muss. Zum anderen hatte man die Idee, möglichen Förderern, Unternehmen usw. eine breite Basis zu schaffen, um damit „unter einem Dach" vielschichtige soziale Aufgaben zu unterstützen. Nach dem Motto "...in einer starken Gemeinschaft...kann man viel bewegen."
So gründete der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Essen die selbständige, als gemeinnützig und mildtätig anerkannte Gemeinschaftsstiftung Arbeiterwohlfahrt Essen.
Seit der Gründung ist das Vermögen dank vieler Zustiftungen durch private Förderer, durch Ortsvereine der Arbeiterwohlfahrt Essen und Unternehmen aus dem Essener Raum. kontinuierlich gewachsen und hat einen Wert von über 17 Millionen Euro erreicht. Sicher angelegt ist dieses Vermögen in Immobilien, Wertpapieren und Barvermögen. Mit den daraus gewonnenen Erträgen konnte und kann die Gemeinschaftsstiftung im Rahmen ihrer Satzung soziales Engagement dort fördern, wo es unmittelbar benötigt wird.
Die Gemeinschaftsstiftung der Arbeiterwohlfahrt Essen hat es sich als gemeinnützige Stiftung zum Ziel gesetzt, im Rahmen ihrer Satzung das Wohlfahrtswesen schwerpunktmäßig auf den Gebieten der Senioren- und Jugendarbeit zu fördern, sowie kulturelle und mildtätige Zwecke zu verfolgen.
Mit den seit 1996 ausgeschütteten Beträgen wurden unter anderem folgende Einrichtungen und Maßnahmen gefördert:
Sie bestimmen, ob Sie uns eine Spende zur direkten Verwendung unserer Ziele zukommen lassen, ob Sie eine Zustiftung (dauerhafte Anlage) leisten möchen oder ob Sie einen Stiftungsfonds (dauerhafte Anlage) errichten möchten, aus dessen Zinserträgen Hilfe geleistet wird. Ab 5.000 Euro kann dieser Stiftungsfonds auch Ihren Namen tragen.
Einkommensteuer / Körperschaftssteuer
Mit Ihrer Zuwendung an anerkannte gemeinnützige Stiftungen wie die Gemeinschaftsstiftung der Arbeiterwohlfahrt Essen können Sie im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen unmittelbar Ihre Steuerbelastung senken.
Erbschafts- und Schenkungsteuer
Sollten Sie ererbtes oder geschenktes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach Entstehung der Steuer an eine anerkannte gemeinnützige Stiftung weitergeben, so erhalten Sie die Gezahlte Erbschafts- oder Schenkungssteuer zurück.
Stiftungsvorstand
Claudia Osterholt, Klaus Persch, Oliver Kern
Stiftungsrat
Dirk Busch, Michaela Heuser, Ulrich Schulte-Wieschen, Peter Dinkelmann, Ingrid Kraemer, Klaus Johannknecht, Reinhard Paß, Helfried Franke, Petra Wiesner, Oliver Ottmann
Sie benötigen weitere Informationen? Sie möchten einen Antrag an einen der Fonds stellen? Dann sprechen Sie den Vorstand gerne an!
"Mit Herz und Fachwissen für Sie da."Holsterhauser Platz 2, 45147 Essen
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