Hilfen bei Körperhygiene
Hilfen im Bereich der Ernährung
Hilfen bei der Mobilisation
Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
Injektionen (z.B. Insulin)
Verbände
Katheterwechsel
u.v.m.
Die häusliche Krankenpflege bei der AWO Essen wird ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt.
Unsere Pflegequalität stellen wir für Sie durch unser Qualitätssicherungssystem auf der Grundlage verbindlicher Pflegestandards und permanenter Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher.
Ziel unserer pflegerischen Tätigkeit ist es, den Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.
Wir begegnen den von uns betreuten Menschen mit einer Haltung von Würde und Respekt.
Die Pflegemitarbeiter/innen erkennen, beachten und beziehen die physischen, psychischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen mit ein.
Die Erhaltung, Förderung und/oder Wiederherstellung der Selbstständigkeit und das Wohlbefinden stehen insbesondere unter dem Aspekt einer an den Ressourcen orientierten, aktivierenden Pflege nach dem AEDL-Modell von Monika Krohwinkel, im Vordergrund jeder pflegerischen Handlung.
Bei allen auf die von uns betreuten Menschen bezogenen Tätigkeiten stimmen sich die Pflegemitarbeiter/innen gleichberechtigt mit den anderen am Pflegeprozeß beteiligten Berufsgruppen ab.
Das soziale Umfeld, insbesondere nahestehende Personen, wird in den Pflegeprozeß integriert.
Wir fördern und fordern unsere Mitarbeiter/innen, indem wir ihnen ein selbstständiges Arbeiten und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen ermöglichen.
Die Qualität der Pflege findet unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unter Beachtung ökologischer Notwendigkeiten statt.
Die Pflegequalität ist durch ein System der Qualitätssicherung unter Einbezug verbindlicher Pflegestandards sichergestellt.
Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf Hilfe durch andere angewiesen sind. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig ausgleichen oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
Als maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit werden Einschränkungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten in folgenden sechs Bereichen (Module) betrachtet:
1. Mobilität
2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Auch Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die dazu führen, dass die Haushaltsführung nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden kann, werden berücksichtigt. Pflegebedürftige erhalten je nach Schwere der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit oder Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 - 5). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden die o.g. sechs Module unterschiedlich stark gewichtet.
Leistungen der Pflegeversicherung können mit einem formlosen Anschreiben bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen mit der Durchführung eines Hausbesuchs bzw. der Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit beim Antragsteller. Das erstellte Gutachten erhält die Pflegekasse schließlich zur Entscheidung über einen Pflegegrad.
Wird der Pflegebedürftige bereits von Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt, ist es sinnvoll, wenn die Pflegeperson und/oder ein Vertreter des Pflegedienstes beim Begutachtungstermin anwesend sind.
Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Häusliche Pflege (Sachleistung) |
| 724,00 € | 1.363,00 € | 1.693,00 € | 2.095,00 € |
Häusliche Pflege (Geldleistung) |
| 316,00 € | 545,00 € | 728,00 € | 901,00 € |
Verhinderungspflege (bis 6 Wochen pro Jahr durch nahe Angehörige) |
| 474,00 € | 818,00 € | 1.092,00 € | 1.351,00 € |
Verhinderungspflege (bis 6 Wochen pro Jahr erwerbsmäßig) |
| 1.612,00 € | 1.612,00 € | 1.612,00 € | 1.612,00 € |
Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen pro Jahr) |
| 1.774,00 € | 1.774,00 € | 1.774,00 € | 1.774,00 € |
Tages- und Nachtpflege |
| 689,00 € | 1.298,00 € | 1.612,00 € | 1.995,00 € |
Entlastungsbetrag | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € |
zusätzliche Leistung für Pflegebedürftige in betreuten Wohngruppen |
| 214,00 € | 214,00 € | 214,00 € | 214,00 € |
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen | 2.500,00 € | 2.500,00 € | 2.500,00 € | 2.500,00 € | 2.500,00 € |
Vollstationäre Pflege |
| 770,00 € | 1.262,00 € | 1.775,00 € | 2.005,00 € |
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen |
| 266,00 € | 266,00 € | 266,00 € | 266,00 € |
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40,00 € | 40,00 € | 40,00 € | 40,00 € | 40,00 € |
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes | 4.000,00 € | 4.000,00 € | 4.000,00 € | 4.000,00 € | 4.000,00 € |
Übertragung des Sachleistungsanspruchs „Häusliche Pflege“ bis zu 40% auf Leistungen zur Unterstützung im Alltag |
| 276,00 € | 519,00 € | 645,00 € | 798,00 € |
Auch interessant:
Sie verlassen unsere Website und damit den Geltungsbereich unserer Datenschutzerklärung .
Wenn Sie den nachfolgenden Link anklicken, wechselt die Verantwortung im Umgang mit Ihren persönlichen Daten zum jeweiligen Anbieter.
Hier geht es zurück zur Homepage der AWO Essen
Sie verlassen unsere Website und damit den Geltungsbereich unserer Datenschutzerklärung .
Für Übersetzungen verlinken wir zu Google Translate deren Datenschutzerklärung Sie hier finden: Google Datenschutzerklärung.