Häusliche Krankenpflege durch unsere Sozialstation

Unsere umfangreichen pflegerischen, hauswirtschaftlichen und sozialen Leistungen unterstützen Sie bei Ihren alltäglichen Problemen. Wir möchten Ihnen helfen, auch bei Krankheit und Altersbeschwerden weiterhin in Ihrer vertrauten Umgebung leben zu können. Hierzu gehört auch die Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen oder Freunde.

Unsere Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz:       

  • Hilfen bei Körperhygiene

  • Hilfen im Bereich der Ernährung

  • Hilfen bei der Mobilisation

  • Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

 

Unsere Leistungen der medizinischen Behandlungspflege:       

  • Injektionen (z.B. Insulin)

  • Verbände

  • Katheterwechsel

  • u.v.m.

 

Unser Personal       

Die häusliche Krankenpflege bei der AWO Essen wird ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt.

 

Sicherung der Leistungsqualität

Unsere Pflegequalität stellen wir für Sie durch unser Qualitätssicherungssystem auf der Grundlage verbindlicher Pflegestandards und permanenter Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher.

 

Pflegeleitbild

Ziel unserer pflegerischen Tätigkeit ist es, den Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.

Wir begegnen den von uns betreuten Menschen mit einer Haltung von Würde und Respekt.

Die Pflegemitarbeiter/innen erkennen, beachten und beziehen die physischen, psychischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen mit ein.

Die Erhaltung, Förderung und/oder Wiederherstellung der Selbstständigkeit und das Wohlbefinden stehen insbesondere unter dem Aspekt einer an den Ressourcen orientierten, aktivierenden Pflege nach dem AEDL-Modell von Monika Krohwinkel, im Vordergrund jeder pflegerischen Handlung.

Bei allen auf die von uns betreuten Menschen bezogenen Tätigkeiten stimmen sich die Pflegemitarbeiter/innen gleichberechtigt mit den anderen am Pflegeprozeß beteiligten Berufsgruppen ab.

Das soziale Umfeld, insbesondere nahestehende Personen, wird in den Pflegeprozeß integriert.

Wir fördern und fordern unsere Mitarbeiter/innen, indem wir ihnen ein selbstständiges Arbeiten und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen ermöglichen.

Die Qualität der Pflege findet unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unter Beachtung ökologischer Notwendigkeiten statt.

Die Pflegequalität ist durch ein System der Qualitätssicherung unter Einbezug verbindlicher Pflegestandards sichergestellt.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf Hilfe durch andere angewiesen sind. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig ausgleichen oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Als maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit werden Einschränkungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten in folgenden sechs Bereichen (Module) betrachtet:

1. Mobilität

2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

4. Selbstversorgung

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Auch Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die dazu führen, dass die Haushaltsführung nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden kann, werden berücksichtigt. Pflegebedürftige erhalten je nach Schwere der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit oder Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 - 5). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden die o.g. sechs Module unterschiedlich stark gewichtet.

Wie beantrage ich Pflegeleistungen?

Leistungen der Pflegeversicherung können mit einem formlosen Anschreiben bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen mit der Durchführung eines Hausbesuchs bzw. der Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit beim Antragsteller. Das erstellte Gutachten erhält die Pflegekasse schließlich zur Entscheidung über einen Pflegegrad.

Wird der Pflegebedürftige bereits von Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt, ist es sinnvoll, wenn die Pflegeperson und/oder ein Vertreter des Pflegedienstes beim Begutachtungstermin anwesend sind.

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistung

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Häusliche Pflege

(Sachleistung)

 

724,00 €

1.363,00 €

1.693,00 €

2.095,00 €

Häusliche Pflege

(Geldleistung)

 

316,00 €

545,00 €

728,00 €

901,00 €

Verhinderungspflege

(bis 6 Wochen pro Jahr durch nahe Angehörige)

 

474,00 €

818,00 €

1.092,00 €

1.351,00 €

Verhinderungspflege

(bis 6 Wochen pro Jahr erwerbsmäßig)

 

1.612,00 €

1.612,00 €

1.612,00 €

1.612,00 €

Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen pro Jahr)

 

1.774,00 €

1.774,00 €

1.774,00 €

1.774,00 €

Tages- und Nachtpflege

 

689,00 €

1.298,00 €

1.612,00 €

1.995,00 €

Entlastungsbetrag

125,00 €

125,00 €

125,00 €

125,00 €

125,00 €

zusätzliche Leistung für Pflegebedürftige in betreuten Wohngruppen

 

214,00 €

214,00 €

214,00 €

214,00 €

Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

2.500,00 €

2.500,00 €

2.500,00 €

2.500,00 €

2.500,00 €

Vollstationäre Pflege

 

770,00 €

1.262,00 €

1.775,00 €

2.005,00 €

Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen

 

266,00 €

266,00 €

266,00 €

266,00 €

zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

4.000,00 €

4.000,00 €

4.000,00 €

4.000,00 €

4.000,00 €

Übertragung des Sachleistungsanspruchs „Häusliche Pflege“ bis zu 40% auf Leistungen zur Unterstützung im Alltag

 

276,00 €

519,00 €

645,00 €

798,00 €

 

 

Die AWO in Essen – Ambulante Pflege

Ansprechpartnerinnen für die ambulanten Pflegestationen

Birgit Wieland & Sara Gutzeit

Overbergstraße 27, 45141 Essen
0201 83201-12
birgit.wieland@awo-essen.de
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