Alltagsbegleiterin beim Tanz mit einer Seniorin

Betreuungsassistent/in nach § 53 b SGB XI

Die Weiterbildung befähigt und berechtigt zur Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft in der stationären Altenhilfe gemäß §53b SGB XI

Sie richtet sich an interessierte Personen mit und ohne Vorerfahrungen in der stationären Altenarbeit, wünschenswert sind allerdings Erfahrungen in der sozialen Betreuung von Kindern, Behinderten oder Senioren. Neben grundlegendem Wissen über den Umgang mit Menschen mit körper­lichen Beeinträchtigungen, Demenz und geistiger sowie psychischer Behinderung vermittelt die Maßnahme Kenntnisse zu den gängigen Dokumentationssystemen sowie Grundkenntnisse der Pflege.

Termine 2025

Im Jahr 2025 gibt es in den folgenden Kursen noch freie Plätze:

20.02.2025 - 03.06.2025 (AB 1-25) Alle Plätze sind belegt. Anmeldungen sind nur noch für die Warteliste möglich. 

05.06.2025 - 12.09.2025 (AB 2-25)

15.09.2025 - 22.12.2025 (AB 3-25)

Termine für das Jahr 2026 werden wir Ende August 2025 hier veröffentlichen.

 

Ziele der Weiterbildung

Mit dem 2017 in Kraft getretenen § 43b SGB XI wird der Anspruch Pflegebedürftiger in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gesetzlich festgeschrieben. Er gilt für alle Pflegebedürftigen in diesen Einrichtungen, also auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.
Aufgaben, Anforderungen und Qualifikation der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind in der Richtlinie nach § 53b SGB XI (früher §53c) verankert.

Inhalte der Weiterbildung

Befähigung

Die Qualifizierungsmaßnahme befähigt u.a. dazu:

  • Die Erwartungen, Wünsche, Fähigkeiten und Befindlichkeiten von pflegebedürftigen Menschen zu erkennen.
  • Mit pflegebedürftigen Menschen zu kommunizieren, ihnen Ängste zu nehmen sowie Sicherheit und Orientierung zu vermitteln.
  • Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen anzubieten, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.
  • Sich bei der Gestaltung von Maßnahmen an der Biographie einschließlich des Migrationshintergrundes und des Geschlechts zu orientieren.
  • Gruppenaktivitäten und Einzelbetreuung anzubieten, die der persönlichen Situation der Pflegebedürftigen angemessen sind.

Inhalte (Auszug)

1. Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen

  • Bewegungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Angebote für Bettlägerige
  • Gestaltung von Gruppenangeboten

2. Kommunikation und Interaktion

  • Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung
  • Kommunikation mit Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Kommunikation mit Menschen mit Migrationshintergrund

3. Grundkenntnisse über Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten

  • Demenzerkrankungen
  • Psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen
  • Diabetes
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats

4. Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation

  • Hilfen bei der Nahrungsaufnahme
  • Hygiene und Hygieneanforderungen
  • Krankenbeobachtung und Pflegedokumentation

5. Rechtliche Grundlagen

  • Haftungsrecht
  • Betreuungsrecht
  • Schweigepflicht, Datenschutz

6. Hauswirtschaft und Ernährungslehre

  • Grundlagen der Hauswirtschaft und Ernährungslehre
  • Diäten
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten

7. Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen

  • Zusammenarbeit mit Pflege und Sozialem Dienst
  • Kommunikation und Umgang mit Angehörigen
  • Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten

8. Erste-Hilfe-Kurs

9. Sonstige Unterrichte

  • Organisation und Reflexion der Praktika
  • Psychohygiene
  • Hilfen zur Bewerbung
  • Vermittlung am Arbeitsmarkt
  • Persönliche Beratung und Unterstützung
Struktur der Weiterbildung:

Der Maßnahme ist ein fünftägiges Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung vorgeschaltet. Der Kurs dauert ca. 3 ½ Monate und gliedert sich in drei Abschnitte:

Einem Basiskurs von 100 Stunden folgt ein Betreuungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung. Abschließend findet ein Aufbaukurs von ebenfalls 100 Stunden statt.

Basis- und Aufbaukurs finden an jeweils 5 Tagen pro Woche am Bildungsinstitut Pflege (BAA) in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr statt.

Abschluss/Zertifikat

Bei erfolgreicher Beendigung wird zum Ende der Maßnahme ein Zertifikat ausgestellt, das die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme nach der Richtlinie nach § 53b SGB XI ausweist. Voraussetzung hierfür ist die regelmäßige Teilnahme und eine aktive Beteiligung am Unterricht. Ebenso müssen die beiden Praktika (Orientierungspraktikum und Betreuungspraktikum) abgeleistet sein.

Alltagsbegleiter/innen müssen sich regelmäßig jährlich mit 16 Ustd. fortbilden.

Siehe hierzu unser Rezertifizierungsangebot.

Kosten der Weiterbildung/Weiterbildung mit Bildungsgutschein

Die Teilnahmegebühr beträgt 1.252,-- €.

Bei Beschäftigten können Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten in Höhe von 50% (bis zu 500 Euro) über einen Bildungsscheck beantragt werden. Näheres unter: www.bildungsscheck.nrw.de

Kunden des JobCenters bzw. der Arbeitsagentur
können die Kosten der Weiterbildung über einen
Bildungsgutschein abrechnen.

Kosten für Selbstzahler

Die Kosten der Weiterbildung für Selbstzahler, also in Beschäftigung stehende Pflegekräfte oder andere Nicht-Kunden der Arbeitsagentur/ARGE liegen bei komplett 1.252,-- €.

Hinweis: Eine anteilige Finanzierung über Bildungsscheck ist möglich.

So können Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten in Höhe 50% der Kosten (Limit 500 Euro) beantragt werden. Näheres unter: www.bildungsscheck.nrw.de

Die Zugangsvoraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • gesundheitliche Eignung

  • körperliche Belastbarkeit

  • ein gepflegtes Erscheinungsbild

  • Zuverlässigkeit

  • Kontaktfreudigkeit, Spontanität und Freude am Umgang mit Menschen

Unterlagen zum Download

Detailplanung AB 1-25

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Verlaufsplan AB 1-25

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Ansprechpartner für den Bereich ...

Michael Baumeister

Peterstraße 2, Essen 45141
0201 32086-28
michael.baumeister@awo-essen.de
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