Die Weiterbildung befähigt und berechtigt zur Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft in der stationären Altenhilfe gemäß §53b SGB XI
Sie richtet sich an interessierte Personen mit und ohne Vorerfahrungen in der stationären Altenarbeit, wünschenswert sind allerdings Erfahrungen in der sozialen Betreuung von Kindern, Behinderten oder Senioren. Neben grundlegendem Wissen über den Umgang mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz und geistiger sowie psychischer Behinderung vermittelt die Maßnahme Kenntnisse zu den gängigen Dokumentationssystemen sowie Grundkenntnisse der Pflege.
Im Jahr 2025 gibt es in den folgenden Kursen noch freie Plätze:
20.02.2025 - 03.06.2025 (AB 1-25) Alle Plätze sind belegt. Anmeldungen sind nur noch für die Warteliste möglich.
05.06.2025 - 12.09.2025 (AB 2-25)
15.09.2025 - 22.12.2025 (AB 3-25)
Termine für das Jahr 2026 werden wir Ende August 2025 hier veröffentlichen.
Mit dem 2017 in Kraft getretenen § 43b SGB XI wird der Anspruch Pflegebedürftiger in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gesetzlich festgeschrieben. Er gilt für alle Pflegebedürftigen in diesen Einrichtungen, also auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.
Aufgaben, Anforderungen und Qualifikation der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind in der Richtlinie nach § 53b SGB XI (früher §53c) verankert.
Die Qualifizierungsmaßnahme befähigt u.a. dazu:
1. Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen
2. Kommunikation und Interaktion
3. Grundkenntnisse über Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten
4. Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
5. Rechtliche Grundlagen
6. Hauswirtschaft und Ernährungslehre
7. Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
8. Erste-Hilfe-Kurs
9. Sonstige Unterrichte
Der Maßnahme ist ein fünftägiges Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung vorgeschaltet. Der Kurs dauert ca. 3 ½ Monate und gliedert sich in drei Abschnitte:
Einem Basiskurs von 100 Stunden folgt ein Betreuungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung. Abschließend findet ein Aufbaukurs von ebenfalls 100 Stunden statt.
Basis- und Aufbaukurs finden an jeweils 5 Tagen pro Woche am Bildungsinstitut Pflege (BAA) in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
Bei erfolgreicher Beendigung wird zum Ende der Maßnahme ein Zertifikat ausgestellt, das die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme nach der Richtlinie nach § 53b SGB XI ausweist. Voraussetzung hierfür ist die regelmäßige Teilnahme und eine aktive Beteiligung am Unterricht. Ebenso müssen die beiden Praktika (Orientierungspraktikum und Betreuungspraktikum) abgeleistet sein.
Alltagsbegleiter/innen müssen sich regelmäßig jährlich mit 16 Ustd. fortbilden.
Siehe hierzu unser Rezertifizierungsangebot.
Die Teilnahmegebühr beträgt 1.252,-- €.
Bei Beschäftigten können Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten in Höhe von 50% (bis zu 500 Euro) über einen Bildungsscheck beantragt werden. Näheres unter: www.bildungsscheck.nrw.de
Kunden des JobCenters bzw. der Arbeitsagentur
können die Kosten der Weiterbildung über einen
Bildungsgutschein abrechnen.
Die Kosten der Weiterbildung für Selbstzahler, also in Beschäftigung stehende Pflegekräfte oder andere Nicht-Kunden der Arbeitsagentur/ARGE liegen bei komplett 1.252,-- €.
Hinweis: Eine anteilige Finanzierung über Bildungsscheck ist möglich.
So können Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten in Höhe 50% der Kosten (Limit 500 Euro) beantragt werden. Näheres unter: www.bildungsscheck.nrw.de
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
gesundheitliche Eignung
körperliche Belastbarkeit
ein gepflegtes Erscheinungsbild
Zuverlässigkeit
Kontaktfreudigkeit, Spontanität und Freude am Umgang mit Menschen
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