Beide Freiwilligendienste erfolgen vor allem in sozialen Einrichtungen. Die AWO Essen bietet zum Beispiel in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, in der Altenhilfe, in der Pflege, in Bürgerhäusern, im Jugendwerk und im Jugendhilfenetzwerk viele interessante und abwechslungsreiche Einsatzmöglichkeiten.
Beide Dienste dauern mindestens 6, aber höchstens 18 Monate. Während das FSJ allerdings nur in Vollzeit durchgeführt werden kann, ist der BFD ab dem 27. Lebensjahr auch in Teilzeit möglich. Ein Bundesfreiwilligendienst kann mehrfach angetreten werden.
Den Freiwilligen werden in beiden Diensten ein Taschengeld und zum Teil andere Vergünstigungen (wie z. B. Ticket für den ÖPNV) bezahlt. Die Höhe des Taschengeldes hängt von der Einsatzstelle und vom Einsatzbereich ab. Laut Gesetz dürfen maximal 372 Euro bezahlt werden.
Während des Einsatzes sind die Freiwilligen sozialversichert. Das heißt: Freiwillige sind in der gesetzlichen Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgesichert.
Für Freiwillige im FSJ als auch im BFD besteht Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
In den Freiwilligendiensten gibt es zur pädagogischen Begleitung Seminare. Dort treffen sich Freiwillige aus unterschiedlichen Einsatzstellen. Sie lernen und arbeiten in Gruppen. Die Freiwilligen tauschen sich aus über ihre Erfahrungen in den Einsatzstellen. Es geht aber auch um Berufsorientierung oder aktuelle politische und gesellschaftliche Themen. Die Seminare dauern 3 bis 5 Tage und finden im Laufe des Freiwilligendienstes mehrfach statt.
Ist das Interesse geweckt?
Noch Fragen oder weitere Infos gewünscht? Bitte u.a. Ansprechpartner kontaktieren.
Bewerbungen gerne auch online an bewerbung@awo-essen.de
"Der Schlüssel zum Erfolg ist Geduld"Holsterhauser Platz 2, 45147 Essen
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