Sie suchen einen spannenden Ausbildungsplatz und ein Arbeitsfeld mit Zukunft? Eine sinnvolle Tätigkeit mit guten Aufstiegschancen?
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann dauert insgesamt drei Jahre. Jetzt bei uns bewerben!
Das BAA ist für die schulische Ausbildung zuständig. Träger der praktischen Ausbildung sind stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtungen, die mit dem/r Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag abschließen.
Wichtig ist also die gleichzeitige Bewerbung bei uns und bei unseren Kooperationspartnern/Einrichtungen.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst insgesamt 4600 Ausbildungsstunden. Diese gliedern sich in 2500 Stunden berufspraktische Ausbildung in verschiedenen Einrichtungen und 2100 Unterrichtsstunden (theoretisch und fachpraktisch) am Bildungsinstitut Pflege.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Das Pflegeberufereformgesgesetz von 2017 sichert seit dem 01.01.2020 eine einheitliche, bundesweite Ausbildung für Pflegeberufe. Die Grundlage für die Neuregelung der Ausbildung ist die Pflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV).
Alle Informationen zu Inhalten und Struktur der generalistischen Pflegeausbildung finden Sie auf pflegeausbildung.net.
jährlich starten Ausbildungsgänge zum 01. Mai und 01. November
Die Ausbildung dauert 3 Jahre in Vollzeit.
2500 Std. praktische Ausbildung:
- Orientierungseinsatz (beim Träger der praktischen Ausbildung)
- stationäre Akutpflege (im Krankenhaus)
- stationäre Langzeitpflege (im Pflegeheim)
- ambulante Pflege
- pädiatrische Versorgung
- psychiatrische Versorgung
- weitere Einsätze ( z.B. Hospitz, Beratungsstellen etc.)
- Vertiefungseinsatz (beim Träger der praktischen Ausbildung)
2100 Std. Theorie und Fachpraxis:
- Unterstützung bei Bewegung und Selbstversorgung
- Prävention und Förderung von Gesundheit
- Unterstützung in kurativen Prozessen
- Handeln in Akutsituationen
- Pflege im interprofessionellen Team
- Begleitung in kritischen Lebenssituationen
- Unterstützung bei der Lebensgestaltung
- Förderung von Entwicklung und Gesundheit
- Unterstützung bei psychischen Gesundheitsproblemen
Bei Auszubildenden werden die Lehrgangskosten aus Haushaltsmitteln des Landes NRW finanziert. Der Unterhalt wird durch Ausbildungsvergütung des Trägers der praktischen Ausbildung gesichert.
Bei Umschülern/innen trägt die jeweils zuständige Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder das Jobcenter die Lehrgangsgebühren für die vollen 3 Jahre. Bewerber/innen müssen dem Fachseminar einen gültigen Bildungsgutschein oder Zuwendungsbescheid vorlegen. Zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes erhalten die Umschüler/innen weiterhin Leistungen von der Arbeitsagentur (Alge I), vom Jobcenter (Alge II) über die volle Ausbildungsdauer.
Realschulabschluss (FOR) oder eine andere abgeschlossene, zehnjährige, allgemeinbildende Schulbildung (also auch Hauptschulabschluss 10 A) oder
Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung
oder
der Nachweis der Erlaubnis als Altenpflegehelfer*in, Krankenpflegehelfer*in oder Pflegefachassistent*in
gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
Bewerben Sie sich bei uns mit:
Bewerbungsanschreiben / Lebenslauf
Kopie des Schulabschlusszeugnisses
ggfs. Nachweis des Berufsabschlusses.
In einem Einzelgespräch werden die Zugangsvoraussetzungen und die persönliche Eignung des Bewerbers für die Ausbildung festgestellt.
Die Bewerber/-innen erhalten Informationen über Inhalte und Struktur der Ausbildung am Bildungsinstitut und ggf. Hilfestellung bei der Suche eines Anstellungsträgers.
Zu Ausbildungsbeginn benötigen wir zudem:
eine beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses und ggfs Gleichstellung des ausländischen Schulabschlusses bei der zugehörigen Bezirksregierung, Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate), Nachweis über gesundheitl. Eignung, ggfs. erforderliche Unterlagen der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters
"Pflege braucht Menschen, Qualität zahlt sich aus"Peterstraße 2, 45141 Essen
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