Erfahrene Pflegekräfte werden insbesondere für Führungsaufgaben als Wohnbereichs-/Stationsleitung in der stationären Pflege qualifiziert.
Mit der Weiterentwicklung des Pflegeversicherungsgesetzes und den Veränderungen im Gesundheitswesen haben sich die Anforderungen an die Leitungskräfte im mittleren Management der stationären Altenhilfe nachhaltig verändert.
Gesetzliche Grundlage der Weiterbildung ist der SGB XI, § 71, Verantwortliche Pflegefachkraft.
Neben fundierten Pflegekenntnissen werden zur Umsetzung neuer fachlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Herausforderungen Pflegedienstleitungen/Wohnbereichsleitungen gesucht, die ihre Führungsaufgabe klar und überzeugend wahrnehmen.
Im 2. Halbjahr 2026 auf Anfrage.
Bei Interesse nehmen sie bitte Kontakt zu uns auf.
Diese Lernfelder werden durch Exkurse zu Themen nach Wahl der Teilnehmer*innen und nach aktuellen Erfordernissen ergänzt. Insoweit sind inhaltliche Veränderungen durchaus möglich, da die Konzeption der Weiterbildung darauf ausgerichtet ist, den Bildungbedürfnissen der Teilnehmer*innen zu entsprechen.
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