Weiterbildung Wohnbereichs-/Stationsleitung

Erfahrene Pflegekräfte werden insbesondere für Führungsaufgaben als Wohnbereichs-/Stationsleitung in der stationären Pflege qualifiziert.

Mit der Weiterentwicklung des Pflegeversicherungsgesetzes und den Veränderungen im Gesundheitswesen  haben sich die Anforderungen an die Leitungskräfte im mittleren Management der stationären Altenhilfe nachhaltig verändert.

Gesetzliche Grundlage der Weiterbildung ist der SGB XI, § 71, Verantwortliche Pflegefachkraft.

Neben fundierten Pflegekenntnissen werden zur Umsetzung neuer fachlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Herausforderungen Pflegedienstleitungen/Wohnbereichsleitungen gesucht, die ihre Führungsaufgabe klar und überzeugend wahrnehmen.

Termin

vom 02.12.2024 bis 07.11.2025

Bewerben Sie sich jetzt!

Inhalte der Weiterbildung

Vorbemerkung:

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Maßnahme, die im Folgenden dargestellt werden, stellen die Planung des Bildungsinstituts Pflege dar und sind - vorbehaltlich notwendiger Veränderungen - verbindlich.

  • Organisation und Management in sozialen Einrichtungen
  • Unternehmen Altenheim
  • psychosoziale & kommunikative Kompetenzen
  • Qualitätsmanagement
  • Recht
  • Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Projekten
  • Pflegefachliche Kompetenz
  • Ergänzungsunterricht

Diese Lernfelder werden durch Exkurse zu Themen nach Wahl der TeilnehmerInnen und nach aktuellen Erfordernissen ergänzt. Insoweit sind inhaltliche Veränderungen durchaus möglich, da die Konzeption der Weiterbildung darauf ausgerichtet ist, den Bildungbedürfnissen der Teilnehmer zu entsprechen.

Durch das neue Kurskonzept soll den TeilnehmerInnen die Möglichkeit gegeben werden, eigenständig oder in Kleingruppen Wissen zu vertiefen.

Außerdem sollen sich die TeilnehmerInnen im Rahmen von schriftlichen Leistungsabfragen plus Anwesenheit zusätzliche Bescheinigungen für einzelne Teillernfelder erwerben können.

Weiterbildungsbegleitend bearbeiten die TeilnehmerInnen eine Klausur und eine Projektaufgabe. Die Projektaufgabe wird zum Ende der Weiterbildung im Rahmen einer Präsentation vorgestellt. Dazu werden auch KollegInnen in Leitungsfunktion eingeladen.

Voraussetzungen für den Erhalt eines Zertifikats

Staatliche Anerkennung als Pflegefachkraft, Altenpfleger*in oder Gesundheits- und Krankenpfleger*in mit zweijähriger Berufserfahrung in Vollzeit

Umfang der Weiterbildung

Die Weiterbildung umfasst 480 Unterrichtsstunden und dauert 12 Monate. Sie findet berufsbegleitend in Form von 5-tägigen Blöcken, in der Regel 1x im Monat, montags - freitags von 08:30 - 15:30 Uhr statt.

In der Regel findet die Weiterbildung in unserem Bildungsinstitut Altenpflege der AWO im Hedwig-Levy-Haus statt.

Abschluss/Zertifikat

Die Weiterbildung wird mit einer Zertifikatsverleihung abgeschlossen.

Voraussetzung hierfür ist

  • die regelmäßige Teilnahme (die Fehlzeitengrenze liegt bei 10%)
  • der erfolgreiche Abschluss einer Klausur
  • und die erfolgreiche Durchführung und Präsentation der Projektarbeit.
Kosten der Weiterbildung

Die Teilnahmegebühr beträgt insgesamt 2.790,00 €.

Diese kann nach Rücksprache auch in 12 monatlichen Raten gezahlt werden.

Über einen Bildungsscheck können Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten in Höhe von € 500,-- beantragt werden.

Näheres unter: https://www.mags.nrw/bildungsscheck

 

Bewerbung/Anmeldung

Bewerben Sie sich in unserem Bildungsinstitut mit:

  • Bewerbungsanschreiben

  • Lebenslauf

  • Kopie der Erlaubnisurkunde bzw. staatliche Anerkennung

ggfs. Kostenübernahme des Arbeitgebers

Ansprechpartnerin für den Bereich:

Pauline Pierchalla

Peterstr. 2, 45141 Essen
0201 32086 22
pauline.pierchalla@awo-essen.de
Nachricht schreiben!
Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Sie!