Erfahrene Pflegekräfte werden insbesondere für Führungsaufgaben als Wohnbereichs-/Stationsleitung in der stationären Pflege qualifiziert.
Mit der Weiterentwicklung des Pflegeversicherungsgesetzes und den Veränderungen im Gesundheitswesen haben sich die Anforderungen an die Leitungskräfte im mittleren Management der stationären Altenhilfe nachhaltig verändert.
Gesetzliche Grundlage der Weiterbildung ist der SGB XI, § 71, Verantwortliche Pflegefachkraft.
Neben fundierten Pflegekenntnissen werden zur Umsetzung neuer fachlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Herausforderungen Pflegedienstleitungen/Wohnbereichsleitungen gesucht, die ihre Führungsaufgabe klar und überzeugend wahrnehmen.
vom 04.12.2023 bis 08.11.2024
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Vorbemerkung:
Das zentrale Thema der Weiterbildung, Leiten und Führen, zieht sich als roter Faden durch alle Anteile der Weiterbildung.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Maßnahme, die im Folgenden dargestellt werden, stellen die Planung des Bildungsinstituts Altenpflege dar und sind - vorbehaltlich notwendiger Veränderungen - verbindlich.
Organisation und Management in sozialen Einrichtungen
Unternehmen Altenheim
Führen und Leiten
Qualitätsmanagement
Recht
Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Projekten
Pflegefachliche Kompetenz
Ergänzungsunterricht
Diese Lernfelder werden durch Exkurse zu Themen nach Wahl der TeilnehmerInnen und nach aktuellen Erfordernissen ergänzt. Insoweit sind inhaltliche Veränderungen durchaus möglich, da die Konzeption der Weiterbildung darauf ausgerichtet ist, den Bildungbedürfnissen der Teilnehmer zu entsprechen.
Durch das neue Kurskonzept soll den TeilnehmerInnen die Möglichkeit gegeben werden, eigenständig oder in Kleingruppen Wissen zu vertiefen.
Außerdem sollen sich die TeilnehmerInnen im Rahmen von schriftlichen Leistungsabfragen plus Anwesenheit zusätzliche Bescheinigungen für einzelne Teillernfelder erwerben können.
Weiterbildungsbegleitend bearbeiten die TeilnehmerInnen eine Projektaufgabe, die zu Ende der Weiterbildung im Rahmen einer Präsentation vorgestellt wird, zu der auch KollegInnen in Leitungsfunktion eingeladen werden.
Staatliche Anerkennung als AltenpflegerIn oder Gesundheits- und KrankenpflegerIn mit zweijähriger Berufserfahrung.
Die Weiterbildung umfasst 476 Unterrichtsstunden und dauert 11 Monate. Sie findet berufsbegleitend in Form von 5-tägigen Blöcken, in der Regel 1x im Monat, montags - freitags von 08:30 - 15:30 Uhr statt.
Die Kursgruppe umfasst bis zu 20 Teilnehmer/innen.
In der Regel findet die Weiterbildung in unserem Bildungsinstitut Altenpflege der AWO im Hedwig-Levy-Haus statt.
Die Weiterbildung wird mit einer Zertifikatsverleihung abgeschlossen.
Voraussetzung hierfür ist die regelmäßige Teilnahme (die Fehlzeitengrenze liegt bei 10%) und die erfolgreiche Durchführung einer Projektarbeit.
Die Teilnahmegebühr beträgt insgesamt 2.590,00 €.
Diese kann nach Rücksprache auch in 12 monatlichen Raten gezahlt werden.
Über einen Bildungsscheck können Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten in Höhe von € 500,-- beantragt werden.
Näheres unter: https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Bewerben Sie sich in unserem Bildungsinstitut mit:
Bewerbungsanschreiben
Lebenslauf mit Lichtbild
Kopie der Erlaubnisurkunde bzw. staatliche Anerkennung
ggfs. Kostenübernahme des Arbeitgebers
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