Der Mensch, der seinen Haushalt eigenverantwortlich regelt, steht als Mieter*in unserer Seniorenwohnungen dabei im Mittelpunkt, verbunden mit dem Ziel, so lange wie möglich ein selbständiges Wohnen und Leben zu ermöglichen. So viel Selbständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig.
Dieses Ziel wird durch unser „Wohnen mit Service“ mit folgenden Angeboten unterstützt:
Mindestalter 60 Jahre. (Ausnahmen sind unter bestimmten Umständen möglich)
Wohnberechtigungsschein erforderlich (bitte Hinweise bei den Wohnanlagen beachten)
Einkommensgrenze
Einzelpersonen netto bei 20.420 Euro / Jahr
Ehepaare netto bei 24.600 Euro / Jahr
Bei bestimmten Wohnungstypen darf das Einkommen auch um 40% höher sein.
Einkommen
Netto-Einkommen bedeutet, das Bruttoeinkommen abzüglich 10%.
Freibeträge
Wenn ein Schwerbeschädigtenausweis und/oder Pflegebedürftigkeit vorhanden ist, erhöht sich das zulässige Einkommen um einen Freibetrag, der sich nach dem Grad der Behinderung und/oder des Pflegegrades richtet.
In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch eine Befreiung von den o.g. Bedingungen beantragt werden.
Im Mietvertrag für unsere Seniorenwohnungen ist eine Service- bzw. Betreuungspauschale enthalten.
Ambulante Dienste
Behörden
Hausnotruf
Essen auf Rädern
Soziale Betreuung durch die AWO Essen
Montags von 9.00 - 12.00 Uhr
“Gemeinsam statt Einsam”Holsterhauser Platz 2, 45147 Essen
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