Die Statuten der ICW (Initiative Chronische Wunden) sagen dazu: Alle Absolvent*innen müssen pro Jahr mindestens 8 Fortbildungspunkte nachweisen. (1 Unterrichtsstunde à 45 Min = 1 Fortbildungspunkt)
Die Inhalte der Fortbildung können Sie der Planung für 2025 entnehmen, die Sie hier herunter laden können.
Die Fortbildung findet als Tagesveranstaltung in der Regel von 8:30 - 15:30 Uhr statt (8 U-Std.).
Eine Fortbildungsgruppe umfasst bis zu 25 Teilnehmer*innen.
Die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung wird mit einer Teilnahmebescheinigung ausgewiesen.
Je Tagesveranstaltung fällt eine Teilnahmegebühr in Höhe von 215,00 € an.
schriftlich, telefonisch oder per eMail.
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