Alle Wundexpert/innen nach ICW müssen sich regelmäßig (jährlich) rezertifizierend fortbilden. Die Statuten der ICW (Initiative Chronische Wunden) sagen dazu folgendes: „Alle Absolventen müssen pro Jahr mindestens 8 Fortbildungspunkte nachweisen (1 Unterrichtsstunde à 45 Min = 1 Fortbildungspunkt)
WER 1-22 - 12. Januar 2022: Palliative Wundversorgung
WER 2-22 - 01. April 2022: Dekubitusprophylaxe - Am besten wäre Schweben
WER 3-22 - 22. Juni 2022: Diabetisches Fußsyndrom und Update Dekubitus
WER 4-22 - 30. August 2022: Wundmaterialien und deren Einsatz: Sinnvoll und ökonomisch?
WER 5-22 - 05. Oktober 2022: Infektionen und Infektmanagement
WER 6-22 - 06. Dezember 2022: Das Ulcus cruris und seine vielen Gesichter
Die Fortbildung findet als Tagesveranstaltung in der Regel von 09:00 - 16:00 Uhr statt (8 U-Std.)
Eine Fortbildungsgruppe umfasst bis zu 20 TeilnehmerInnen.
Die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung wird mit einer Teilnahmebescheinigung ausgewiesen.
Je Tagesveranstaltung fällt eine Teilnahmegebühr in Höhe von 150,00 € an.
schriftlich, telefonisch oder per eMail.
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