Alle Wundexpert/innen nach ICW müssen sich regelmäßig (jährlich) rezertifizierend fortbilden. Die Statuten der ICW (Initiative Chronische Wunden) sagen dazu folgendes: „Alle Absolventen müssen pro Jahr mindestens 8 Fortbildungspunkte nachweisen (1 Unterrichtsstunde à 45 Min = 1 Fortbildungspunkt)
WER 1-23 - 01. März 2023:
Die Wunde brennt: Hygiene im Wundmanagement, infizierte Wunde, Infektionsmanagement
WER 2-23 - 10. Mai 2023:
Wundbehandlungskonzepte - der besondere Fall!
WER 3-23 - 26. Juli 2023:
Wundmaterialien und deren Einsatz: Wann sinnvoll – wann unwirtschaftlich?
WER 4-23 - 07. September 2023:
Vom Gittertüll bis zur Unterdrucktherapie, von der Kompresse bis zur Elektro-stimulation: Was steht uns zur Verfügung? Was macht Sinn?
WER 5-23 - 13. Oktober 2023:
Haut und Wunde – eine Wechselbeziehung
WER 6-23 - 14. November 2023:
Kompressionstherapie im Rahmen der Wundversorgung
Die Fortbildung findet als Tagesveranstaltung in der Regel von 09:00 - 16:00 Uhr statt (8 U-Std.)
Eine Fortbildungsgruppe umfasst bis zu 20 TeilnehmerInnen.
Die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung wird mit einer Teilnahmebescheinigung ausgewiesen.
Je Tagesveranstaltung fällt eine Teilnahmegebühr in Höhe von 175,00 € an.
schriftlich, telefonisch oder per eMail.
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