Einheitliche Ausbildung
Am 01. Januar 2021 wurden die bisher getrennten, einjährigen Assistenzausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen gemeinsamen Ausbildung vereint. Die Pflegefachassistenzausbildung ist eine staatlich anerkannte, vollwertige Berufsausbildung.
Die Ausbildung dauert ein Jahr in Vollzeit und umfasst 950 Stunden berufspraktische Ausbildung in verschiedenen Einrichtungen und 700 Unterrichtsstunden (theoretisch und fachpraktisch) am Bildungsinstitut Pflege.
Auszubildende der Pflegefachassistenz erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung durch den Träger der praktischen Ausbildung oder über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur/ des Jobcenters.
Die Teilnehmer/innen erlernen während der Ausbildung neben den grundpflegerischen auch zahlreiche behandlungspflegerische Kompetenzen (Leistungsgruppen 1 und 2).
Das Bildungsinstitut Pflege der Arbeiterwohlfahrt Essen ist für die schulische Ausbildung zuständig. Träger der praktischen Ausbildung sind stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtungen, die mit dem/r Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag abschließen.
Wichtig ist also die gleichzeitige Bewerbung bei uns und bei unseren Kooperationspartner/Einrichtungen.
jährlich starten Ausbildungsgänge zum 01. März und 20. September
Um eine Pflegefachassistenzausbildung beginnen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes (Eignungsfeststellung) und
schulische / berufliche Voraussetzungen (Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss oder abgeschlossene
Berufsausbildung)
Bewerben Sie sich bei uns mit:
In einer vorgeschalteten Infoveranstaltung erhalten die BewerberInnen erste Informationen über Inhalte und Strukturen der Ausbildung am BAA. An diesem Tag und in einem folgenden Einzelgespräch wird die persönliche Eignung des/der Bewerbers/in für die Maßnahme festgestellt. Zu Ausbildungsbeginn benötigen wir zudem: Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses, ggfs Übersetzung des ausländischen Schulzeugnisses und Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses durch die Bezirksregierung, Nachweis über gesundheitl. Eignung, Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate), erforderliche Unterlagen der Arbeitsagentur / des Jobcenters. |
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