Datenschutzunterweisungen

Erweitern Sie Ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen im Bereich des Datenschutzes.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass Mitarbeiter regelmäßig zum Datenschutz am Arbeitsplatz geschult werden. Das gilt für alle Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten – und das trifft schon zu, wenn man eine E-Mail versendet. Es drohen weitere zivilrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen, wenn es wegen fehlender Schulung zu schweren Datenschutzverstößen kommt.

Die DSGVO bestimmt, wie personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen (Abs. 1, Art. 5 DSGVO). Der Verantwortliche für den Datenschutz muss für die Einhaltung der Regeln sorgen. Die Einhaltung der grundlegenden datenschutzrechtlichen Vorgaben ist ohne ein datenschutzkonformes Verhalten der Mitarbeiter nicht zu erreichen. Damit zählt das aktive und nachweisbare Bemühen der Geschäftsführung um das datenschutzkonforme Verhalten der Mitarbeiter unmittelbar zu den Nachweispflichten des Verantwortlichen (Abs. 2, Art. 5 DSGVO).

Im Interesse des Unternehmens und zur Vermeidung einer persönlichen Haftung ist es also dringend geboten, eine aktuelle, auf die neue Rechtslage angepasste Datenschutzschulung für alle Mitarbeiter durchzuführen und sie auch auf Ebene des einzelnen Teilnehmers zu dokumentieren.

Ihre Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Verwaltung der Datenschutzunterweisung genutzt.

Wir bitten Sie daher unsere Hinweise in unserer Datenschutzerklärung zu beachten.

Die Datenschutzunterweisungen sind auschließlich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWO Kreisverbandes Essen e.V. und dessen Tochtergesellschaften gedacht.

Ansprechpartner für den Bereich Datenschutz

Bernd Rehbein

Wenn die Menschheit alle Daten digitalisiert hat, werden für andere Lebewesen Runen leicht zu entziffern sein.
Holsterhauser Platz 2, 45147 Essen
0201/1897-101
datenschutz@awo-essen.de
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