AWO kritisiert Mieten-Minus für Hartz-IV-Empfänger

Geschäftsführer Oliver Kern: „Das vergrößert die Schere zwischen Arm und Reich.“

Foto: AWO Essen

Die AWO in Essen kritisiert die Herabstufung der Mietobergrenzen für Hilfeempfänger von JobCenter Essen und dem Amt für Soziales und Wohnen durch die Essener Stadtverwaltung. Oliver Kern, Geschäftsführer der Essener AWO, unterstreicht: „In Zeiten hoher Inflation und astronomisch gestiegener Heizkosten ist die Kappung der Bezüge für viele der Ärmsten unserer Gesellschaft fatal. Dies vergrößert die Schere zwischen Arm und Reich zusätzlich und ist einem einträglichen Miteinander in unserer Gesellschaft absolut nicht dienlich.“

Die Stadt hat rückwirkend zum 1. Januar die Mietobergrenzen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld gekürzt. Sie stützt sich dabei auf den neuesten Betriebskostenspiegel des Mieterbundes NRW, der für das Jahr 2021 ein Sinken der sogenannten „kalten Betriebskosten“ von 2,14 auf 2,05 Euro feststellt. Für die Leistungsempfänger*innen im Alter von bis zu 67 Jahren bedeutet dies bis zu knapp zehn Euro weniger Geld im Monat Unterstützung. Oliver Kern: „Die Differenzen sind jeweils nicht riesig aber treffen genau die Menschen, die sowieso schon jeden Cent drei Mal umdrehen müssen. Man darf nicht vergessen, dass davon häufig auch Haushalte mit Kindern betroffen sind. Die Essener AWO hält die Kappung der Mietobergrenzen durch die Stadt Essen für das völlig falsche Signal in heutiger Zeit.“

Autor*in Markus Grenz
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