Ausweg aus der Duldung?

AWO Essen, ProAsyl, Diakoniewerk und andere laden zum Thema Chancenaufenthaltsrecht am 30. Januar in die VHS

Grafik: Veranstalterkreis / PlanB Ruhr

Ist das Chancenaufenthaltsrecht für Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, ein Ausweg aus der Duldung? Dies fragen die AWO Essen, der Verein ProAsyl, der Verein PlanB Ruhr, das Diakoniewerk Essen, die Caritas-SkF-Essen, die Stadt sowie die Volkhochschule Essen in ihrer gemeinsamen Veranstaltung am Donnerstag, 30.Januar, ab 18 Uhr, im Hörsaal E.11 der VHS, Burgplatz 1. Im Anschluss an ein Impulsreferat von Markus Wild (Rechtsanwalt/Vorstand ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e. V.) berichten Berater*innen aus den Verbänden über ihre Erfahrungen und es besteht die Möglichkeit, über die Essener Situation zu diskutieren.

Zum Hintergrund: Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die daher als ausreisepflichtig gelten, erhalten in der Regel zunächst eine Duldung. Seit dem 1. Januar 2023 können Geduldete, die am 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, für 18 Monate das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht beantragen. Anschließend sollen Integrationsaufenthaltstitel ein langfristiges Aufenthaltsrecht ermöglichen.

Autor*in PlanB Ruhr / Markus Grenz
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