Scheiße gebaut! Erwischt! Und jetzt?
Über die ‚neue‘ Jugendhilfe im Strafverfahren der AWO Essen

Was passiert, wenn Jugendliche oder junge Erwachsene im Alter von 14 bis zu 21 Jahren eine Straftat begangen haben? Und wie kann man eine Entwicklung begünstigen, sodass dies möglichst nicht mehr vorkommt?
Da kommt neben der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auch die Jugendhilfe im Strafverfahren (früher Jugendgerichtshilfe) ins Spiel. Diese gesetzlich geregelten Aufgaben übernehmen neben der AWO auch das Jugendamt und die anderen Verbände. Bei der AWO ist die „Jugendhilfe im Strafverfahren“ Teil der Abteilung „Soziales“ unter der Leitung von Fabian Oberthür. Im Laufe der Jahre hat sich die Arbeit hin zu einer echten pädagogischen Hilfe für die Betroffenen entwickelt.
Doch der Reihe nach: Nach Anzeige und Ermittlung der Polizei wird die Staatsanwaltschaft sich überlegen, ob eine Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt werden kann. Von der Polizei wird die Jugendhilfe im Strafverfahren direkt am Anfang über das Vorliegen eines Ermittlungsverfahrens informiert, sodass sehr früh in den Beratungsprozess eingestiegen wird. Das hilft oft, einen Beitrag zur Beruhigung in den Familien zu leisten. Die Jugendlichen und deren Eltern werden über die weiteren Schritte informiert. Vielfach sind bereits elterliche Sanktionen erfolgt.
Bei Bagatelldelikten, insbesondere bei Ersttäter*innen (z.B. Kaugummiklauen, einmaliges „Schwarzfahren“, kleinere Betrugsdelikte bspw. eine Ware bei Ebay verkaufen und das Geld kassieren ohne die Ware zu versenden), kann die Jugendhilfe im Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft hinzugezogen werden, damit das Verfahren ohne den Aufwand einer Anklage eingestellt wird. Das ist das sogenannte Diversionsverfahren. Cornelia Katterwe vom AWO Team erläutert dazu: „Wir schauen uns die Ermittlungsakte an, sprechen mit Jugendlichen und den Eltern. Warum ist es dazu gekommen? Gibt es ein Problem dahinter? Zeigt der oder die Betroffene Einsicht und Willen zu Veränderung?“ Natürlich kommen die Jugendlichen auch dann nicht einfach so davon. Ihr Kollege Stefan Hoeps ergänzt: „Einsicht muss da sein. Und dann muss etwas kommen, genau genommen mehreres, Wiedergutmachung – eventuell Sozialstunden, Ersetzen eines Schadens, Handy-Verbot durch die Eltern, eine Entschuldigung: Das sind einige der Möglichkeiten.“
Leider macht dies aber nur einen kleineren Teil der insgesamt bis zu 700 Verfahren und Fälle aus, die Stefan Hoeps, Cornelia Katterwe, Monika Mursch und Ingo Riesener im Jahr auf den Tisch bekommen – häufig auch mehrere gleichzeitig pro Delinquent*in. Meistens landet der Fall dann vor Gericht. Was dann auf die Vier zukommt, fasst Monika Mursch so zusammen: „Wir begleiten die Jugendlichen und Heranwachsenden über das gesamte Strafverfahren.“ Selbst dann ist die Stoßrichtung, nicht primär zu bestrafen, sondern weitere Straftaten zu verhindern. Immer nach dem Grundsatz: Was muss passieren, damit nichts mehr passiert?
„Wir sind ein wichtiger Teil des Strafverfahrens. Wir können das Verfahren stark beeinflussen und damit auch den weiteren Lebensweg Jugendlicher hin zum Positiven“, berichtet Stefan Hoeps. Kollege Ingo Riesener fügt an: „Unsere Arbeit hat sich in den vergangenen Jahren sehr verändert – von einer ‚Dienstleistung‘ für das Gericht hin zu einer echten pädagogischen Hilfe für die Betroffenen. Wir sind aber auch eine große Hilfe für Staatsanwaltschaft und Gerichte, weil wir die einzigen Beteiligten so eines Verfahrens sind, die auch soziale und pädagogische Aspekte einfließen lassen. Wir gestalten das Jugendstrafverfahren aktiv mit.“
Niemand soll unnötig kriminalisiert werden, vor allem nicht in einem Alter, in dem man noch kleine oder auch große „Dummheiten“ begeht – so könnte man den Ansatz auch ausdrücken. „Es sind eben oft Dummheiten wie Schwarzfahren, Fahren ohne Führerschein oder Ladendiebstahl. Das kann bei jungen Menschen einfach auch passieren“, sagt Stefan Hoeps. Weit davon entfernt, Straftaten zu verharmlosen, geht es oft darum, einen konstruktiven und positiven Ansatz zu finden, damit diese nicht wieder vorkommen.
Enger Kontakt wird über die komplette Dauer von Beginn bis Abschluss des Verfahrens nicht nur mit den Jugendlichen gehalten, auch die Familie wird einbezogen. Stefan Hoeps: „Transparenz ist für unsere Arbeit extrem wichtig. Aber klar ist auch: Wir sind neutral, nicht die Rechtsanwälte des oder der Betroffenen.“
Auch nach der Verhandlung ist das Team der Jugendhilfe im Strafverfahren weiterhin gefordert. Denn die Erfüllung von Maßnahmen und Auflagen im Auge zu behalten und engen Kontakt mit den Jugendlichen zu halten, gehört weiterhin zu den Aufgaben und ist Teil des gesamten Strafverfahrens. Bestimmte Kurse wie Sozialkompetenztrainings bietet die AWO Essen selbst an. Cornelia Katterwe: „Es gibt keine Lösungen von der Stange, weil die Jugendlichen sehr unterschiedlich sind. Wir müssen immer schauen: Was wirkt wirklich? Es geht darum, dass nachhaltig eine Strategie erlernt wird, nicht mehr straffällig zu werden.“
Und bei Verweigerung? Der oder die Jugendliche befindet sich dabei immer noch in einem nicht abgeschlossenen Strafverfahren. Stoßen die Begleiter*innen der AWO Essen auf zu großen Widerstand oder perlen einfach bei den Verurteilten ab, verhängt das Gericht Sanktionen.
Erst wenn alle richterlichen Aufgaben und Auflagen erfüllt sind, ist das Strafverfahren und damit auch der Einsatz der Jugendhilfe im Strafverfahren beendet. Leider ist allen im Team klar: Der nächste Fall, der kommt bestimmt.
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