Probleme mit Pfändungsschutzkonten: AWO Schuldnerhilfe Essen fordert Politik zum Handeln auf
Aktionswoche Schuldnerberatung der AG SBV vom 15. bis 19. Juni

Trotz eindeutig geregelter gesetzlicher Vorgaben erleben viele verschuldete Menschen weiterhin große Schwierigkeiten mit ihren Pfändungsschutzkonten (P‑Konten). Kontoumwandlungen erfolgen verspätet, gesetzliche Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben bleiben blockiert. „Das muss sich ändern“, sagt die AWO Schuldnerhilfe Essen anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) vom 15. bis 19. Juni unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P‑Konto zum Problemkonto wird“.
Fabian Oberthür, Leiter der AWO Schuldnerhilfe Essen, unterstreicht: „Die AWO fordert daher entschlossenes Handeln der Politik, um den Pfändungsschutz wirksam durchzusetzen.“ Fabian Oberthüt stellt sich hinter eine Forderung der bundesweiten AG SBV. In ihrer Aktionswoche macht sie auf anhaltende Missstände beim Pfändungsschutzkonto aufmerksam. Nach Angaben der AG SBV, der auch die AWO Schuldnerhilfe Essen angeschlossen ist, gibt es in Deutschland monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen.
„‚Wie komme ich an mein Geld?‘ – diese Frage hören die Mitarbeitenden in der Schuldnerberatung regelmäßig“, sagt Fabian Oberthür. „Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. Das P‑Konto muss den Schutz bieten, den das Gesetz vorsieht“, so Fabian Oberthür.
Er erläutert: „Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten.“ In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. „Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P‑Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung“, so Fabian Oberthür. Die AG SBV kritisiert zudem rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. „Diese führen häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene“, sagt Oberthür.
„Der Gesetzgeber muss den staatlichen Schutz des P‑Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten“, fordert er. Nötig seien klare Standards für Banken, barrierearm erreichbare Ansprechstellen, geschultes Personal sowie konsequente Sanktionen bei Rechtsverstößen. Auch beim Basiskonto, das jedem Verbraucher einen Anspruch auf ein Girokonto sichern soll, sieht die AG SBV erheblichen Handlungsbedarf. „Ein Konto ist elementarer Bestandteil der Existenzsicherung“, betont Oberthür. Kreditinstitute müssten Basiskonten aktiv anbieten. Verstöße seien wirksam zu sanktionieren. Fabian Oberthür: „Nur mit klaren, durchgesetzten Regeln wird der Zugang zu Giro‑ und Pfändungsschutzkonten unkompliziert und selbstverständlich.“
Die AWO Schuldnerhilfe Essen hat ihren Sitz in der AWO Hauptverwaltung am Holsterhauser Platz 2. Erreichen kann man sie unter Tel. 1897-60 oder per E-Mail an schuldnerhilfe@awo-essen.de.