Kurze Besuche in Pflegeheimen nach Anmeldung möglich
Auch die Essener AWO freut sich für die Bewohner und ihre Angehörigen, dass die im Rahmen der Corona-Pandemie aufgestellten strengen Besuchsregelungen in Pflegeheimen jetzt in verantwortlichem Maße gelockert werden sollen. Ab Sonntag, 10. Mai, wird es in begrenztem Maße möglich sein, dass Angehörige die Bewohnerinnen und Bewohner der sechs Essener AWO-Pflegeeinrichtungen besuchen können. Maßgeblich sind die Richtlinien des Landes NRW und die Hygienevorschriften des Robert-Koch-Institutes.

Die Teams der Einrichtungen werden bis Sonntag die Aufgabe stemmen, besondere Besuchsräume nach den aktuellen Sicherheitsstandards vorzubereiten. In der Regel sind das die großen Säle der Heime, in denen die Begegnungsplätze vorbereitet werden.
Grundsätzlich können Besuche nur nach Voranmeldung in den jeweiligen Heimen erfolgen. Um möglichst viele Kontakte zu ermöglichen, wird die Besuchszeit auf eine halbe Stunde begrenzt. Um die hohen Hygiene-Standards sicherzustellen, werden bei den Treffen immer Mitarbeiter der Heime anwesend sein.
Gereon Unnebrink, für die AWO-Pflegeeinrichtungen zuständiger Referatsleiter, bittet die Angehörigen um Verständnis, dass nur ein Besuch pro Woche stattfinden kann, damit sich möglichst viele Menschen wieder treffen können. Er bittet deshalb auch darum, Besuchswünsche soweit möglich auf die kommenden Tage zu strecken. Besuche in den Bewohnerzimmern sind nur in besonderen Ausnahmefällen und nach individueller Absprache mit der Einrichtungsleitung möglich.
AWO Geschäftsführer Oliver Kern betont, dass diese Besuchsmöglichkeiten nur geschaffen werden konnten, da die Pflegekräfte in den Heimen ganz besondere Anstrengungen unternommen haben: „Den Besuchern soll bewusst sein, dass ein Treffen mit den Angehörigen nur durch das besondere Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Heimen verwirklicht werden kann. Besondere Dank gilt dabei dem Sozialen Dienst in jeder Einrichtung!“
Besuchswünsche können nur nach telefonischer Terminabsprache im jeweiligen Heim erfüllt werden.