Die Jugendgerichtshilfe der AWO Essen berät und begleitet Jugendliche (14-17 Jahre) und junge Erwachsene (18-20 Jahre), die beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Dabei stehen wir während des gesamten Strafverfahrens als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir nehmen eine neutrale Position ein und verstehen uns weder als Ankläger noch als Verteidiger. Beauftragt werden wir vom zuständigen Jugendamt. Gemeinsam mit den Jugendlichen oder Heranwachsenden besprechen wir zunächst, wie es zu dem Verfahren gekommen ist. Dabei müssen wir nicht immer alle Einzelheiten kennen, aber wir sollten soviel wissen, dass wir einen Bericht an das Gericht schreiben können. In diesem Bericht beschreiben wir die persönliche Entwicklung, die derzeitige Situation und die Probleme des beschuldigten jungen Menschen. Am Ende empfehlen wir eine pädagogische Maßnahme, z. B. Sozialstunden oder eine Trainingsmaßnahme, und begleiten die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowohl beim Gerichtstermin als auch in diesen Maßnahmen. Mit unserer Arbeit möchten wir erreichen, dass die jungen Menschen nicht erneut straffällig werden und langfristig eine positive Lebensperspektive entwickeln.
Grundlage für ein Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Erwachsene ist das Jugendgerichtsgesetz. Hier ist u.a. auch geregelt, dass die persönliche Entwicklung, die derzeitige Situation und die Probleme des jungen Menschen in einem Jugendstrafverfahren stärker berücksichtigt werden als in Strafverfahren gegen Erwachsene. Ein Grundgedanke ist, dass Jugendliche und junge Erwachsene nicht ausschließlich für ihre Taten bestraft werden, sondern dass ihre weitere Entwicklung gefördert und ihre Einstellung zu den Straftaten verändert wird.
Für Jugendliche zwischen 14 bis unter 18 Jahre gilt immer das Jugendstrafrecht. Bei Heranwachsenden, die volljährig aber noch unter 21 Jahre alt sind, wird im Einzelfall entschieden, ob ihre Taten nach dem Jugend- oder dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden. Kinder bis unter 14 Jahre gelten als strafunmündig. Zwar wird bei einer Straftat auch gegen sie ermittelt, aber es wird kein Strafverfahren eingeleitet. Stattdessen werden meist unterstützende Maßnahmen in Schule, Jugendamt und Familiengericht eingeleitet – z. B. in der NRW-Initiative „Kurve kriegen“.
In der Jugendgerichtshilfe besteht ein Wunsch- und Wahlrecht, d.h. entweder können Sie die Jugendgerichtshilfe der AWO, das Jugendamt selbst oder andere Träger der Jugendgerichtshilfe in Anspruch nehmen. Es hat sich bewährt, ein Beratungsangebot in der Nähe zu wählen. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Email, um sich zu informieren oder einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
Herr Riesener 0201 1897-650
ingo.riesener@awo-essen.de
Herr Ocak 0201 1897-651
mehmet.ocak@awo-essen.de
Frau Katterwe 0201 1897-653
cornelia.katterwe@awo-essen.de
Herr Hoeps 0201 1897-652
stefan.hoeps@awo-essen.de
Fax 0201 1897-147
Herr Riesener
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Herr Hoeps
Tel. 0201 1897-652
stefan.hoeps@awo-essen.de
Wir laden dich zu einem Beratungsgespräch ein und wenn du noch nicht volljährig bist, dann sprechen wir auch mit deinen Eltern.
In dem Gespräch möchten wir etwas über dich erfahren: In welchen Familienverhältnissen lebst du? Wie bist du aufgewachsen? Hattest oder hast du besondere Schwierigkeiten?
Wir erklären dir den weiteren Ablauf des Strafverfahrens, was in der Hauptverhandlung passieren kann, wer deine Richterin oder dein Richter sein wird und welche Rolle die anderen am Verfahren Beteiligten bei der Verhandlung spielen.
Wir können dich außerdem auch zu den Themen Wohnung, Ausbildung und Arbeit, Sozialhilfe, Hilfe zur Erziehung. usw. beraten.
Dabei gilt: deine Teilnahme an diesem Gespräch ist grundsätzlich freiwillig – d.h. du musst nicht zu uns kommen und wenn du kommst, musst du auch nichts erzählen.
Aber wir empfehlen dir sehr, den Termin für dich zu nutzen, denn hier bei uns kannst du schon mal zeigen, dass du bereit bist, an einer Veränderung deines Verhaltens mitzuwirken.
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