Alltagsbegleiter/in nach § 53 c SGB XI Die Weiterbildung befähigt zur Unterstützung von Pflegepersonal im Umgang mit vorrangig dementiell erkrankten alten Menschen.
Teilzeit, 200 Unterrichtsstunden.
Die Qualifikation befähigt und berechtigt zur Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft in der stationären Altenhilfe im Sinne des Gesetzes.
Mit dem § 43b SGB XI wird der Anspruch Pflegebedürftiger in stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich teilstationärer Pflegeeinrichtungen) auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gesetzlich festgeschrieben. Er gilt für alle Pflegebedürftigen in diesen Einrichtungen, also auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.
Die Aufgaben, Anforderungen und Qualifikation der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind in der Richtlinie nach § 53c SGB XI verankert.
Die Weiterbildung richtet sich an interessierte Personen mit und ohne Vorerfahrungen in der stationären Altenarbeit; wünschenswert sind allerdings Erfahrungen in der sozialen Betreuung von Kindern, Behinderten oder Senioren.
Neben grundlegendem Wissen zum Umgang mit und Aktivierung von älteren, pflegebedürftigen, insbesondere demenzerkrankten Personen vermittelt die Fortbildung Kenntnisse zu den gängigen Dokumentationssystemen sowie Grundkenntnisse der Pflege.
Die Weiterbildung befähigt u.a. dazu:
in Zusammenhang mit Demenz bestehende Krankheitsbilder zu verstehen
mit Demenzerkrankten einfühlsam und individuell zu kommunizieren
dementiell erkrankte Bewohner/innen im Alltag zu begleiten, zu aktivieren und ihnen in Krisensituationen beizustehen
Berichteblätter in Dokumentationssytemen adäquat zu führen
Hilfestellung zu leisten beim Auftreten eines Notfalles
pflegebedürftige Demenzerkrankte bei ihren täglichen Lebensaktivitäten, wie Essen und Trinken zu unterstützen
Der Unterricht findet montags -freitags in der Zeit von 08:30 - 12:00 Uhr statt. Insgesamt werden 200 Unterrichtsstunden erteilt. Die Lerninhalte werden in aufeinander aufbauenden Themenblöcken vermittelt.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Im Vorfeld der Qualifizierung gibt es einen Infotag und ein fünftägiges Orientierungspraktikum.
Nach der fünften Unterrichtswoche findet ein vierwöchiges gelenktes Betreuungspraktikum in einer stationären Einrichtung der gerontopsychiatrischen Pflege statt.
Die Fortbildung wird mit einer Zertifikatsverleihung abgeschlossen. Voraussetzung hierfür ist die regelmäßige Teilnahme an der Qualifizierung.
Das Zertifikat bestätigt die Gültigkeit der Weiterbildung im Sinne des § 53 c SGB XI und berechtigt zur Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft in der stationären Altenhilfe im Sinne des Gesetzes.
Alltagsbegleiter/innen müssen sich regelmäßig jährlich mit 16 Ustd. fortbilden.
Siehe hierzu unser Rezertifizierungsangebot.
Die Teilnahmegebühr beträgt 1.282,-- €. Bei Beschäftigten können Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten in Höhe von 50% (bis zu 500 Euro) über einen Bildungsscheck beantragt werden. Näheres unter: www.bildungsscheck.nrw.de Kunden des JobCenters bzw. der Arbeitsagentur |
Die Kosten der Weiterbildung für Selbstzahler, also in Beschäftigung stehende Pflegekräfte oder andere Nicht-Kunden der Arbeitsagentur/ARGE liegen bei komplett 1.282,-- €.
Hinweis: Eine anteilige Finanzierung über Bildungsscheck ist möglich.
So können Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten in Höhe 50% der Kosten (Limit 500 Euro) beantragt werden. Näheres unter: www.bildungsscheck.nrw.de
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
gesundheitliche Eignung
körperliche Belastbarkeit
ein gepflegtes Erscheinungsbild
Zuverlässigkeit
Kontaktfreudigkeit, Spontanität und Freude am Umgang mit Menschen
"Man lernt nie aus"Peterstr. 2, 45141 Essen
Auch interessant:
Sie verlassen unsere Website und damit den Geltungsbereich unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie den nachfolgenden Link anklicken, wechselt die Verantwortung im Umgang mit Ihren persönlichen Daten zum jeweiligen Anbieter.
Hier geht es zurück zur Homepage der AWO Essen