Das BAA ist für die schulische Ausbildung zuständig. Träger der praktischen Ausbildung sind stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtungen, die mit dem/r Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag abschließen.
Wichtig ist also die gleichzeitige Bewerbung bei uns und unseren Kooperationspartnern/Einrichtungen.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst insgesamt 4600 Ausbildungsstunden. Diese gliedern sich in 2500 Stunden berufspraktische Ausbildung bei den Ausbildungsträgern und 2100 Unterrichtsstunden (theoretisch und fachpraktisch) am Bildungsinstitut Pflege.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Das Pflegeberufereformgesgesetz von 2017 sichert ab 01.01.2020 eine einheitliche, bundesweite Ausbildung für Pflegeberufe. Die Grundlage für die Neuregelung der Ausbildung ist die Pflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV).
Alle Informationen zu Inhalten und Struktur der generalistischen Pflegeausbildung finden Sie auf pflegeausbildung.net.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre in Vollzeit.
2500 Std. praktische Ausbildung: 2100 Std. Theorie und Fachpraxis:
- Orientierungseinsatz (beim Träger der praktischen Ausbildung) - Unterstützung bei Bewegung und Selbstversorgung
- stationäre Akutpflege (im Krankenhaus) - Prävention und Förderung von Gesundheit
- stationäre Langzeitpflege (im Pflegeheim) - Unterstützung in kurativen Prozessen
- ambulante Pflege - Handeln in Akutsituationen
- pädiatrische Versorgung - Pflege im interprofessionellen Team
- psychiatrische Versorgung - Begleitung in kritischen Lebenssituationen
- weitere Einsätze ( z.B. Hospitz, Beratungsstellen etc.) und in der letzten Lebenphase
- Vertiefungseinsatz (beim Träger der praktischen Ausbildung) - Unterstützung bei der Lebensgestaltung
- Förderung von Entwicklung und Gesundheit
in Kindheit und Jugend
- Unterstützung bei psychischen Gesundheitsproblemen
und kognitiven Einschränkungen
Bei Auszubildenden werden die Lehrgangskosten aus Haushaltsmitteln des Landes NRW finanziert. Der Unterhalt wird durch Ausbildungsvergütung des Trägers der praktischen Ausbildung gesichert.
Bei Umschülern/innen trägt die jeweils zuständige Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder das Jobcenter die Lehrgangsgebühren für die vollen 3 Jahre. Bewerber/innen müssen dem Fachseminar einen gültigen Bildungsgutschein oder Zuwendungsbescheid vorlegen. Zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes erhalten die Umschüler/innen weiterhin Leistungen von der Arbeitsagentur (Alge I), vom Jobcenter (Alge II) über die volle Ausbildungsdauer.
oder
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Bewerben Sie sich bei uns mit:
In einem Einzelgespräch werden die Zugangsvoraussetzungen und die persönliche Eignung des Bewerbers für die Ausbildung festgestellt. Die Bewerber/-innen erhalten Informationen über Inhalte und Struktur der Ausbildung am Bildungsinstitut und ggf. Hilfestellung bei der Suche eines Anstellungsträgers.
Zu Ausbildungsbeginn benötigen wir zudem: eine beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses und ggfs Gleichstellung des ausländischen Schulabschlusses bei der zugehörigen Bezirksregierung, Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate), Nachweis über gesundheitl. Eignung, ggfs. erforderliche Unterlagen der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters
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"Pflege braucht Menschen, Qualität zahlt sich aus"Peterstraße 2, 45141 Essen
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