Unsere Idee von Jugendhilfe

Das Jugendhilfe-Netzwerk verknüpft drei Arbeitsbereiche der Jugendhilfe miteinander. Diese Arbeitsbereiche sind:

Diese drei Arbeitsbereiche sind üblicherweise voneinander getrennt, indem sie verschiedenen Abschnitten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) zugeordnet sind, dementsprechend finanziert werden und an unterschiedliche Institutionen gebunden sind.

Mit der Verknüpfung der Arbeitsbereiche Prävention, Vernetzung und erzieherische Hilfen, sind zwei aufeinander verweisende Intentionen verbunden.

Die erste Intention besteht darin, dass eine Absenkung der Gefährdungspotentiale durch vernetzende und präventive Aktivitäten erreicht wird. Das auf diese Weise dichter werdende Netzwerk im Stadtteil ermöglicht es, die Hilfen zur Erziehung zu reduzieren und zu optimieren. Dies ist sowohl kostendämpfend, als auch entstigmatisierend.

Die zweite Intention besteht darin, dass in den Fällen, in denen die Belastungen von Kindern und Jugendlichen so groß sind, dass Hilfen zur Erziehung nicht abzuwenden sind, diese durch das Jugendhilfe-Netzwerk als flexibel organisierte Hilfen gem. § 27 KJHG durchgeführt werden, wobei stets Bezug genommen wird auf die Vernetzungs- und Präventionsaktivitäten .