Die Aufgaben beinhalten vor und während der Hauptverhandlung:
Beratung und Begleitung
Vermittlung an andere Fachdienste, z. B. Jugendberufshilfe, Suchtberatung, Erziehungsberatungsstellen, usw.
Berichterstellung an das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft
Mündliche Berichterstattung während der Hauptverhandlung
Stellungnahme zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher (§ 3 JGG) und zum Entwicklungsstand sowie zur Frage der Jugendverfehlung junger Erwachsener (§ 105 JGG)
Unterbreitung eines Vorschlages zu den vom Jugendgericht zu ergreifenden erzieherischen und strafrechtlichen Maßnahmen
Überprüfung und Durchführung von Diversionen (ein Verfahren im Vorfeld einer möglichen Anklage durch die Staatsanwaltschaft)
Teilnahme an Haftprüfungsterminen Überprüfung von erzieherischen Alternativen zur Untersuchungshaft
Betreuung während der Untersuchungshaft
Die Aufgaben beinhalten nach der Hauptverhandlung:
Überwachung der Erfüllung richterlicher Weisungen und Auflagen sowie die dazugehörige Berichterstattung an das Jugendgericht
Materieller und pädagogischer Täter / Opfer Ausgleich
Durchführung von Sozialen Trainingskursen zur Vermeidung neuer Straffälligkeit