Damit mehr Menschen und Unternehmen das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen, bietet das Land NRW mit dem Bildungscheck ganz konkrete Unterstützung an. Es übernimmt nicht nur bis zu 50 Prozent der finanziellen Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahme, sondern stellt Ihnen auch kompetente Beraterinnen und Berater zur Seite.
Der Bildungscheck kann sowohl von Beschäftigten als auch von Firmen in Anspruch genommen werden. Wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben, können Sie teilnehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die eine Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (maximal 500 € pro Bildungscheck), die andere Hälfte der Kosten tragen Sie.
Damit sich Ihre und unsere Investition in Weiterbildung auch lohnt, ist eine klare Analyse und ausführliche Beratung nötig. Darum informieren zahlreiche Bildungsberatungsstellen in Ihrer Nähe darüber, welche Weiterbildungsangebote für die Einzelnen oder den Betrieb in Frage kommen, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
WIR e. V., Weiterbildung im Revier e. V., Kennedyplatz 5, 45127 Essen, Daniela Hüchtemann, Telefon: 0201-45 84 46 72, info@wirev.de
Stadt Essen Volkshochschule, Burgplatz 1, 45127 Essen, Thomas Deußen, Telefon: 0201-88 43-100, Tom.Deussen@vhs.essen.de
Mehr Informationen bei der
kostenlosen Hotline
unter
0800 2623000
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Die Bildungsprämie besteht derzeit aus zwei Komponenten:
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen
derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.** Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich un- bürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der An- meldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
** Die Einkommensgrenze erklärt sich aus dem Vermögensbildungsgesetz.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialabgaben.
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren.
Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen
Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details.
Wichtig: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jeder/jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.
Wo es eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie unter 0800 2623 000. Oder Sie finden sie im Internet mit der Über-
sichtskarte auf der Seite der Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info.
Alle Beratungsstellen sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Vereinbaren Sie einen kostenlosen und individuellen Beratungstermin.
Sie brauchen für die Beratung unbedingt:
Für den Schutz Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie in der Beratungsstelle oder über die Internetseite der Bildungsprämie eine Datenschutzerklärung,
die Sie auch schon unterschrieben mitbringen können.
Überlegen Sie vorab, für welche Weiterbildung Sie sich interessieren. Ihr Berater/Ihre Beraterin unterstützt Sie im Gespräch und hilft bei der Auswahl der Maßnahme und des Anbieters.
Wenn Sie keinen Einkommensteuerbescheid zur Verfügung haben, können Sie auch ersatzweise eine aktuelle Gehaltsbescheinigung vorlegen.
Diese Informationen sind der offiziellen Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entnommen.
Falls Sie noch Fragen zum Verfahren oder Angeboten haben können Sie uns telefonisch unter 0201-18 97-416 anrufen. Wir helfen Ihnen gern weiter.