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Dreijährige Ausbildung zur staatl. anerkannten Altenpflegerin/zum staatl. anerkannten Altenpfleger
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre. Sie umfasst 4600 Ausbildungsstunden. Diese gliedern sich in 2500 Stunden berufspraktischer Ausbildung in stationären, ambulanten und teilstationären Einrichtungen der Altenhilfe sowie in geriatrischen Fachabteilungen der Krankenhäuser. Die schulische Ausbildung am Fachseminar umfasst 2100 Unterrichtsstunden und wird in theoretischem und sog. fachpraktischem Unterricht durchgeführt.
Seit dem 01.08.2003 gilt das neue Bundesaltenpflegegesetz und sichert so erstmals eine einheitliche, bundesweite Ausbildung.
Die Grundlage für die Neuregelung der Ausbildung sind das Altenpflegegesetz - AltPflG und die Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrV.
Umfassende Informationen zum Beruf des/der Altenpfleger/in (Videointerviews, Ausbildungsinhalte, Eignungstest etc.) finden Sie bei www.beroobi.de. Einfach Logo auf der rechte Seite anklicken!
In 2010 wird ein zusätzlicher Ausbildungskurs zum 01.12. starten.
Das Fachseminar für Altenpflege ist für die schulische Ausbildung zuständig. Träger der praktischen Ausbildung sind stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtungen, die mit dem/r Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag abschließen. Der Träger der praktischen Ausbildung kooperiert dann wiederum mit einem Fachseminar für Altenpflege, um die Altenpflegeschüler/innen in gemeinsamer Verantwortung auszubilden.
Wichtig ist also die gleichzeitige Bewerbung beim Fachseminar sowie bei einem Träger der praktischen Ausbildung (Pflegeheim, amb. Pflegedienst etc.)!
Hier finden Sie eine Liste unserer Kooperationspartner, der Einrichtungen und Träger der praktischen Ausbildung. Darüber hinaus besteht für uns die Möglichkeit, auch mit anderen Pflegeeinrichtungen in der Ausbildung zusammenzuarbeiten.
Bei Erstauszubildenden werden die Lehrgangskosten aus Haushaltsmitteln des Landes NRW finanziert. Der Unterhalt wird durch Ausbildungsvergütung des Trägers der praktischen Ausbildung gesichert.
Bei Umschülern/innen trägt die jeweils zuständige Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder das Jobcenter (in den Kommunen gibt es unterschiedliche Bezeichnungen, z.B. Integrationscenter, Sozialagentur etc) die Lehrgangsgebühren (Schulgeld) für die ersten beiden Jahre (24 Monate). Bewerber/innen müssen dem Fachseminar einen gültigen Bildungsgutschein oder Zuwendungsbescheid vorlegen.
Zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes erhalten die Umschüler/innen in den ersten 24 Monaten weiterhin Leistungen von der Arbeitsagentur (Alge I), vom Jobcenter (Alge II). Danach zahlt der praktische Träger wie auch bei den Auszubildenden Ausbildungsvergütung an den/die Umschüler/in.
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In einer vorgeschalteten Infoveranstaltung erhalten die Bewerber/-innen erste Informationen über Inhalte und Struktur der Ausbildung am Bildungsinstitut.
An diesem Infotag und in einem weiteren Einzelgespräch wird die persönliche Eignung des Bewerbers (Talent, Motivation...) für die Ausbildung festgestellt.
Um vom Fachseminar zur Altenpflegeausbildung zugelassen zu werden, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Bildungsinstitut Altenpflege Arbeiterwohlfahrt Essen
Fachseminar für Altenpflege
Peterstr. 2
45141 Essen